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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(nachfolgend AGB) der Kahiwi UG (nachfolgend „Kahiwi UG“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Kahiwi UG und ihren unternehmerischen Kunden über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend auch: „Produkte“) Unternehmer sind insoweit Kunden die als a) eine juristische der eine natürliche Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), oder um b) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen handelt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich! Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen und gelten nur, wenn und soweit Kahiwi UG sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Insbesondere gilt das Schweigen der Kahiwi UG auf derartige abweichende Bedingungen nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Diese AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden (z.B. Einkaufsbedingungen) auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist.

1.4 Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und / oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass Kahiwi UG in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.5 Soweit mit dem Kunden im Einzelfall individuelle Vereinbarungen getroffen werden, haben diese gegenüber diesen AGB Vorrang. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Kahiwi UG maßgebend.

1.6 Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Auskünfte, Beratung, Eigenschaften der Produkte, Garantie

2.1 Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch Kahiwi UG erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sämtliche Angaben über die Produkte und Leistungen der Kahiwi UG, insbesondere die in den Angeboten und Druckschriften der Kahiwi UG enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Inhalts- und Leistungsangaben sowie sonstigen Angaben, sind als annähernde Durchschnittswerte zu betrachten.

2.2 Die Anwendungshinweise werden von der Kahiwi UG mit branchenüblicher Sorgfalt abgefasst, entbinden den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung zur Eignungsprüfung der Produkte zu dem von ihm vorausgesetzten Zweck.

2.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.

2.4 An sämtlichen Produkten, Verpackungen, Katalogen, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Gewichts- und Maßangaben, Berechnungen, Kalkulationen), und sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich Kahiwi UG ausdrücklich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird durch den Verkauf und die Lieferung der Produkte kein Urheberrecht des Kunden begründet oder eine Lizenz eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich, die in vorstehendem Satz aufgeführten Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn Kahiwi UG erteilt ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

3. Proben, Muster

Falls vereinbart, stellt Kahiwi UG dem Kunden vor Herstellung der Produkte eine Probe / Muster der bestellten Produkte zur Verfügung. Erst nach Prüfung und Bestätigung durch den Kunden erfolgt die anschließende Herstellung der gesamten bestellten Produkte durch Kahiwi UG. Die Eigenschaften von Proben bzw. Mustern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe von Proben und Mustern nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Kahiwi UG berechtigt.

4. Vertragsschluss

4.1 Die als „Angebot“ bezeichneten Mitteilungen der Kahiwi UG an den Kunden erfolgen freibleibend und unverbindlich. Sie sind Aufforderungen an den Kunden zu Bestellungen bzw. zur Beauftragung.(invitatio ad offerendum)

4.2 Die Bestellung der Produkte durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Kahiwi UG berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seiner Absendung anzunehmen.

4.3 Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn Kahiwi UG die Bestellung bzw. den Auftrag des Kunden annimmt. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Produkte an den Kunden erklärt werden. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung der Kahiwi UG maßgebend.

5. Leistungsumfang, Leistungsrisiko

5.1 Kahiwi UG ist nur verpflichtet, aus ihrem Vorrat zu liefern, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos liegt insbesondere nicht allein in der Verpflichtung der Kahiwi UG zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache.

5.2 Kahiwi UG ist berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen der Stück- oder Gewichtsmenge von bis zu 5% gegenüber dem Bestellvolumen vorzunehmen.

5.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnahmeverzögerungen ist Kahiwi UG sofort zur Leistung berechtigt, insbesondere dazu, erforderliches Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen und anzubieten bzw. den Auftrag auszuführen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

5.4 Der Kunde hat Kahiwi UG schriftlich und rechtzeitig vor Vertragsschluss auf etwaige von ihm gewünschte besondere Anforderungen an die Leistungen und / oder Produkte der Kahiwi UG hinzuweisen.

6. Lieferfrist, Lieferverzug

6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der EDELSTAHL NORD ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn dem Kunden die Mitteilung über die Versandbereitschaft des Liefergegenstandes zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist zugegangen ist; bei sonstigen Leistungen, wenn innerhalb der Frist mit der sonstigen Leistung begonnen wird. Lieferungen und Leistungen vor Ablauf der Liefer-/ Leistungszeit sind zulässig.

6.2 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, sofern Kahiwi UG die Verzögerung zu vertreten hat.

6.3 Kahiwi UG behält sich vor, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen.

6.4 Wird die Liefer- oder Leistungsfrist aus Gründen überschritten, die Kahiwi UG zu vertreten hat, ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ansprüche auf Schadensersatz richten sich nach den Bestimmungen in Ziffer 12 dieser Verkaufsbedingungen.

6.5 Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Lieferung oder der Zustellung der Liefergegenstände oder der Ausführung sonstiger Leistungen, so ist Kahiwi UG berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

6.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Kahiwi UG berechtigt, an weiteren Lieferungen oder sonstigen Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

7. Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt

7.1 Sofern Kahiwi UG verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Kahiwi UG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Kahiwi UG unverzüglich erstatten.

7.2. Bei aufgrund einer Lieferverzögerung fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Unternehmer – auch für einen etwaigen Erfüllungsgehilfen – der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

7.3 Kahiwi UG ist insbesondere zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn sie trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen von ihren Zulieferern nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird.

7.4 Im Falle des Eintritts von höherer Gewalt gelten die Regelungen gemäß Ziffer 7.1 entsprechend. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass deutsche, europäische oder US-amerikanische Ausfuhr- und Zollbestimmungen, Einfuhrbestimmungen oder Zahlungsbestimmungen (z.B. Embargos) unmittelbar oder mittelbar der Erbringung der Leistung durch Kahiwi UG und / oder dem Kauf der Produkte durch den Kunden entgegenstehen, unabhängig davon ob dies vorhersehbar war oder nicht. Darüber hinaus stehen der höheren Gewalt gleich Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, unvermeidbare Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unvorhersehbare Betriebsstörungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Kahiwi UG schuldhaft herbeigeführt worden sind.

7.5 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 7.1 bis 7.3 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

8. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der Kahiwi UG, wo auch der Erfüllungsort ist.

8.2 Auf Verlangen und Kosten des Kunden werden die Produkte an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Kahiwi UG berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

8.3 Die Sendung wird von der Kahiwi UG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

8.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

8.5 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

8.6 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn:
a) die Lieferung und, sofern Kahiwi UG auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
b) Kahiwi UG dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 8.6 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung des Produktes begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und
d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Kahiwi UG angezeigten Mangels, der die Nutzung des Produktes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

8.7 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, ist Kahiwi UG berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14- tätigen Nachfrist nach ihrer Wahl sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen.

8.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der Kahiwi UG aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Kahiwi UG berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,25% des vereinbarten Netto-Rechnungsbetrages pro angefangener Kalenderwoche beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Produkte berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung weitergehenden Ansprüche der Kahiwi UG (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Kahiwi UG überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

8.10 Der Kunde ist verpflichtet, die European Trade Policy und die Dual-Use Export Beschränkungen, abrufbar unter ec.europa.eu/trade/import-and-exportrules/export-from-eu/dual-use-controls/index_en.htm, einzuhalten. Der direkte oder indirekte Weiterverkauf der Produkte nach Iran, Kuba, Sudan, Syrien oder Nord Korea sowie anderen Ländern, für die Exportbeschränkungen gelten, sind strikt untersagt.

9. Preise, Zahlungsbedingungen, Unsicherheitseinrede

9.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro einschließlich Verpackung und ausschließlich Verladung und Fracht ab Werk zuzüglich vom Kunden zu tragender Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

9.2 1. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmers.

9.2.2. Bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen ist der Unternehmer berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.

9.3 Beim Versendungskauf (Ziffer 8.2) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt Kahiwi UG nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.

9.4 Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangs sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis der jeweils gültigen allgemeinen Preislisten der Kahiwi UG ausgeführt.

9.5 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsstellung und Lieferung der Produkte bzw. Bereitstellungsanzeige. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Geldes auf das Konto der Kahiwi UG an. Ein Skontoabzug errechnet sich nach der Nettoforderung der Kahiwi UG und ist nur zulässig, wenn alle anderen über 30 Tage alten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Kunden zur Kahiwi UG erfüllt sind. Diese Regelung gilt nur, wenn keine individuelle Zahlungsbedingung zwischen Kunden und Kahiwi UG getroffen worden ist. Die Zahlung mittels Schecks wird nicht akzeptiert.

9.6 Zahlungen haben unmittelbar durch den Kunden zu erfolgen. Zahlungen Dritter werden nicht akzeptiert.

9.7 Kahiwi UG behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Kahiwi UG auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

9.8 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt Ziffer 11.5 unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Kahiwi UG aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich Kahiwi UG das Eigentum an allen von ihr gelieferten Produkten (nachfolgend “Vorbehaltsware”) vor.

10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an Kahiwi UG abgetreten.

10.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung der unter Ziffer 10.1 genannten Forderungen weder an Dritte verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde hat Kahiwi UG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.

10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Kahiwi UG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder / und die Produkte auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Kahiwi UG ist vielmehr berechtigt, lediglich die Produkte heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Kahiwi UG diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

10.5 Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

10.6 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Produkte der Kahiwi UG entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Kahiwi UG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Kahiwi UG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.

10.7 Die aus dem Weiterverkauf der Produkte oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der Kahiwi UG gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Kahiwi UG ab. Kahiwi UG nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 10.3 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

10.8 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben der Kahiwi UG ermächtigt. Kahiwi UG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Kahiwi UG nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Kahiwi UG verlangen, dass der Kunde der Kahiwi UG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

10.9 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Kahiwi UG um mehr als 10 %, wird Kahiwi UG auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

11. Mängelansprüche des Kunden

11.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

11.2 Grundlage der Mängelhaftung der Kahiwi UG ist vor allem die über die Beschaffenheit der Produkte getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Produkte gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.

11.3 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Kahiwi UG nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die gelieferten Produkte als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der Kahiwi UG nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Kahiwi UG für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

11.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Kahiwi UG zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leistet. (Wahlrecht Kahiwi UG) Das Recht der Kahiwi UG, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

11.5 Kahiwi UG ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

11.6 Der Kunde hat der Kahiwi UG die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Produkte zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde der Kahiwi UG die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

11.7 Transportkosten, die durch ein Verbringen der beanstandeten Produkte an einen anderen als den Erfüllungsort entstanden sind, sowie Ein- und Ausbaukosten werden von der Kahiwi UG nicht übernommen.

11.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

11.9 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

11.10 Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Kahiwi UG die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

12. Sonstige Haftung

12.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Kahiwi UG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Auf Schadensersatz haftet Kahiwi UG – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kahiwi UG nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Kahiwi UG jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

12.3 Eine etwaige Haftung wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang für die leitenden und nichtleitenden Angestellten, sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern der Kahiwi UG.

12.5 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13. Verjährung

13.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

13.2 Handelt es sich bei dem Produkt jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

13.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Produkte beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

14. Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien verbleiben bei der Kahiwi UG bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Für diese Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Kahiwi UG und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG). Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 10 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Kahiwi UG. Kahiwi UG ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

15.3 Vertragsänderungen durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen sowie Nebenabreden der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

15.4 Mitarbeiter der Kahiwi UG sind nicht berechtigt, Vertragsinhalte zu ergänzen oder hiervon abzuweichen. Dies gilt nicht für die Organe und Prokuristen der Kahiwi UG sowie für die von diesen hierzu bevollmächtigten Personen.

15.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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